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Parteienwerbung bisher nur vor Wahlen erlaubt

CDU fragt den OB: Plakate zulässig?

10.09.2008 - Wegen der Plakatierung im Umfeld der Kaiser-Friedrich-Halle hat die CDU Mönchengladbach den Oberbürgermeister gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob diese Art der Plakatierung zulässig ist bzw. genehmigungsfähig war.

„Augenscheinlich handelt es sich um Plakate, die keinem anderen Zweck als der parteipolitischen Werbung dienen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben des CDU-Kreisverbandes, der darauf hinweist, dass nach seinem Kenntnisstand die Genehmigung parteipolitischer Werbung auf eine Zeitspanne von 90 Tagen vor Wahlen begrenzt ist. Somit wäre eine derartige Werbung derzeit ausgeschlossen.

Werbung für eine Veranstaltung, die an der Stätte der Veranstaltung gegebenenfalls genehmigungsfähig wäre, kann die CDU nicht erkennen, da auf den Plakaten keinerlei Hinweis auf eine Veranstaltung zu finden ist.

Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis führen, dass es sich um eine nicht genehmigungsfähige Plakatierung handelt, bittet die CDU den OB, die unverzügliche Entfernung der Plakate zu veranlassen



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